GATT - Beihilfendisziplin auf dem Stahlsektor
Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,
01.01.2008
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER EINE BEIHILFENDISZIPLIN AUF DEM STAHLSEKTOR
StF: BGBl. Nr. 36/1992 (NR: GP XVIII RV 123 AB 229 S. 37. BR: AB 4115 S. 544.)
BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen A und B sowie Note namens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wird genehmigt.
Ein gleichlautendes Schreiben, mit dem die Zustimmung der österreichischen Seite bestätigt wird, wurde am 24. September 1991 von Ministerialrat Mag. Josef Mayer an den Deputy United States Trade Representative, Mr. S. Linn Williams, gerichtet.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 6, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Oktober bzw. 5. November 1991 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6, Absatz eins, mit 5. November 1991 in Kraft getreten.
In den Verhandlungen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (im folgenden die „USA“ genannt) einerseits und der Regierung der Republik Österreich (im folgenden „Österreich“ genannt) andererseits über den Handel mit Stahlerzeugnissen sind die beiden Parteien wie folgt übereingekommen: