Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2008,
01.12.2008
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 160/2008
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Dezember 2008 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland (im Weiteren „die Parteien“ genannt),
in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht als solche ausgewiesen und der anderen Partei übermittelt werden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die auf jede Form der Zusammenarbeit, bei der solche Informationen ausgetauscht werden oder entstehen, anwendbar ist.
sind wie folgt übereingekommen: