Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Moldau)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2008,
Vertrag – Moldau
Paragraph 0
15.05.2007
20.09.1996
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldova über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
StF: BGBl. III Nr. 118/2008
Deutsch, Moldawisch
Die Notifikationen gemäß Artikel 11, der Vereinbarung wurden am 19. Februar 2003 bzw. 15. Mai 2007 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß derselben Bestimmung mit 15. Mai 2007 in Kraft getreten.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Moldova, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
in dem Bestreben, auf Basis der Gegenseitigkeit den Güterverkehr auf der Straße, auf der Schiene und im Kombinierten Verkehr (Schiene/Straße) zu regeln,
in der Erkenntnis, daß eine größtmögliche Verlagerung dieses Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene notwendig ist und entschlossen, zur Verwirklichung der Zielsetzungen dieser Vereinbarung die Verkehrsnachfrage verstärkt durch qualitativ hochwertige Verkehrsleistungen im Schienenverkehr vor allem durch die Techniken des Kombinierten Verkehrs zu befriedigen,
in dem Bestreben, sicherzustellen, daß im grenzüberschreitenden Güterverkehr die jeweils neuesten umweltschonenden Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstosses der eingesetzten Beförderungsmittel – zur Anwendung kommen,
in dem Bestreben, auch eine verstärkte Verlagerung des Transportes gefährlicher Güter von der Straße auf die Schiene zu begünstigen,
haben vereinbart:
e-rk3
26.04.2019
20005975
NOR30006650