Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Moldau)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2008,
15.05.2007
Vereinbarung zwischen den Regierungen der Republik Österreich und der Republik Moldova über die Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 117/2008
Die Notifikationen gemäß Artikel 11, der Vereinbarung wurden am 19. Februar 2003 bzw. 15. Mai 2007 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß derselben Bestimmung mit 15. Mai 2007 in Kraft getreten.
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Moldova, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen.