Kurztitel

Abkommen über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen (Aserbaidschan)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2008,

Typ

Vertrag - Aserbaidschan

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2004

Unterzeichnungsdatum

19.11.2002

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbaidschan über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen

StF: BGBl. III Nr. 100/2008 (NR: GP XXII RV 95 AB 148 S. 27. BR: AB 6859 S. 700.)

Sprachen

Aserbaidschanisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, wurden am 28. Oktober bzw. 30. Dezember 2003 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Februar 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Aserbaidschan, im Folgenden als Vertragsparteien bezeichnet, sind

in der Erwägung, dass Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften die Wirtschaft, den Handelsverkehr, die Abgaben und die sozialen und kulturellen Interessen ihrer Länder negativ beeinträchtigen;

in der Erwägung, dass die Sicherung der genauen Erhebung der Zölle und anderer Abgaben wichtig ist;

im Bewusstsein der Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit in Verbindung mit der Anwendung und Vollziehung der Zollvorschriften;

in der Überzeugung, dass Maßnahmen gegen Zollzuwiderhandlungen durch Zusammenarbeit ihrer zuständigen Verwaltungsbehörden wirkungsvoller sind;

unter Berücksichtigung der Verpflichtungen aus internationalen Rechtsakten, die von den Vertragsparteien angenommen wurden oder angewendet werden, und unter Bedachtnahme auf die Empfehlung der Weltzollorganisation über gegenseitige Amtshilfe vom 5. Dezember 1953;

wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2025

Gesetzesnummer

20005939

Dokumentnummer

NOR30006614