Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2008,
07.06.2008
14.09.2009
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)
StF: BGBl. II Nr. 248/2005
BGBl. II Nr. 319/2005
BGBl. II Nr. 241/2006
BGBl. II Nr. 186/2008 [CELEX-Nr.: 31999L0032, 32005L0033]
Auf Grund der Paragraphen 5, Absatz 10, 9, 10, Absatz 5, 11, 12, Absatz eins, 13, Absatz eins bis 4, 14, 16 Absatz eins und 2, 17 Absatz eins und 3, 18 Absatz eins bis 3, 19 Absatz 2, 20, 21, Absatz 2, 22, Absatz eins, 23, Absatz eins, 25, Absatz 3, 27, Absatz 2, 35, 36, Absatz 2, 37, Absatz 3 und 4, 38 Absatz 4, 5 und 7 sowie 40 Absatz eins und 5 des Schifffahrtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 41 aus 2005,, wird nach Maßgabe des Paragraph 153, Absatz 2, dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet:
Inhaltsverzeichnis
Örtlicher Geltungsbereich
Sachlicher Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen
Schiffsführer
Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
Allgemeine Sorgfaltspflicht
Verhalten unter besonderen Umständen
Benützung der Wasserstraße
Höchstzulässige Beladung und höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
Besetzung des Ruders
Schiffsurkunden
Schifffahrtsvorschrift
Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
Schutz der Schifffahrtszeichen
Beschädigung von Anlagen
Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße
Rettung und Hilfeleistung
Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
Freimachen des Fahrwassers
Besondere Anweisungen
Überwachung
Sondertransporte
Anordnungen vorübergehender Art
Bewilligung von sportlichen und sonstigen Veranstaltungen
Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter
Schutz und Winterstand
Anwendungsbereich der Grundsätzlichen Bestimmungen
Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
Schiffseichung
Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
Kennzeichen der Anker
Anwendung und Begriffsbestimmungen
Lichter
Tafeln, Flaggen und Wimpel
Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
Verbotene Lichter und Zeichen
Ersatzlichter
Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.
Nachtbezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb in Fahrt
Nachtbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
Nachtbezeichnung der Schubverbände in Fahrt
Nachtbezeichnung der Koppelverbände in Fahrt
Nachtbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
Zusätzliche Nachtbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Entfällt
Nachtbezeichnung der Fähren in Fahrt
Entfällt
Zusätzliche Nachtbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge
Nachtbezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt
Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
Zusätzliche Nachtbezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Entfällt
Nachtbezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen
Entfällt
Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen
Nachtbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte von Fischereifahrzeugen
Nachtbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
Nachtbezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
Tagbezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
Tagbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benützen
Tagbezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehr als 12 Personen und mit einer Länge von weniger als 20 m
Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Entfällt
Tagbezeichnung der Fähren in Fahrt
Zusätzliche Tagbezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge
Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge mit Vorrang
Tagbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
Tagbezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Entfällt
Entfällt
Tagbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte von Fischereifahrzeugen
Tagbezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
Verbot, das Fahrzeug zu betreten
Hinweis auf das Verbot, zu rauchen und ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden
Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht
Notzeichen
Verbot des Stillliegens nebeneinander
Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen
Allgemeines
Gebrauch der Schallzeichen
Verbotene Schallzeichen
Sprechfunk
Radar
Schifffahrtszeichen
Bezeichnung der Wasserstraße
Begriffsbestimmungen
Schnelle Schiffe
Kleinfahrzeuge
Allgemeine Grundsätze
Kreuzen
Begegnen: Grundregeln
Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln
Begegnen von getreidelten Fahrzeugen
Begegnen im engen Fahrwasser
Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
Überholen: Allgemeine Bestimmungen
Überholen
Überholverbot durch Schifffahrtszeichen
Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
Wenden
Verhalten bei der Abfahrt
Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines Schleppverbandes
Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen, Überqueren der Wasserstraße
Fahrt auf gleicher Höhe
Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
Treibenlassen
Vermeidung von Wellenschlag
Verbände
Vorübergehende Sperre der Schifffahrt
Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
Regeln für Fähren
Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines
Durchfahren fester Brücken
Durchfahren beweglicher Brücken
Durchfahren der Wehre
Durchfahren der Schleusen
Einfahren in und Ausfahren aus Schleusen
Vorrang bei der Schleusung
Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten
Schallzeichen beim Stillliegen
Radarfahrt
Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht Radarfahrer sind
Besonderer Vorrang
Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
Verhalten der Fahrzeuge beim Fischen
Verhalten der Sporttaucher
Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
Stillliegen
Ankern
Festmachen
Liegeplätze
Liegeplätze für bestimmte Arten von Fahrzeugen
Stillliegen in der Nähe von Fahrzeugen, Schub- und Koppelverbänden, die bestimmte gefährliche Güter befördern
Wache und Aufsicht
Bleib-weg-Signal
Meldepflicht
Begriffsbestimmungen
Allgemeine Sorgfaltspflicht
Verbot der Einbringung und Einleitung
Sammlung und Behandlung an Bord
Kontrollbuch über Maßnahmen zur Vermeidung der Umweltverschmutzung (Ölkontrollbuch), Vorschriften für die Abgabe an Annahmestellen
Normen zur Behandlung von Abfällen
Einleitung von behandeltem häuslichem Abwasser
Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Begriffsbestimmungen
Schifffahrtsaufsichtsorgane; Schleusenaufsichten;
Überwachung
Meldungen
Allgemeine Sorgfaltspflicht
Altersgrenzen
Schiffsurkunden
Schifferausweise
Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Eignung zur Führung von Fahrzeugen
Schifffahrtsbetrieb - Allgemeine Bestimmungen
Fahrgastschifffahrt
Betrieb von Fähren
Reinhaltung des Gewässers
Veranstaltungen
Sondertransporte
Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
Schiffskraftstoffe
Meldungen bei Beförderung gefährlicher Güter
Besetzung des Ruders
Kennzeichnung der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge
Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper und
Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht
Bezeichnung der Fahrzeuge des Bundesheeres oder der Heeresverwaltung bei der Besorgung schifffahrtspolizeilicher Aufgaben
Bezeichnung der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Rettung
Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte
Bezeichnung von Fahrzeugen bei beschränkten Sichtverhältnissen
Tagbezeichnung der schnellen Schiffe
Entfällt
Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Schalldruckpegel
Verbotene Schallzeichen
Entfällt
Funkverpflichtung
Inland AIS
Hinweiszeichen
Anbringung der Schifffahrtszeichen
Vermeidung von Wellenschlag
Durchfahren der Schleusen
Reihenfolge der Schleusungen
Verkehr von Kleinfahrzeugen im Schleusenbereich
Verbände
Verkehr von Sportfahrzeugen bei beschränkten
Segelfahrzeuge
Schwimmkörper
Wasserschifahren und ähnliche Sportarten
Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens
Benützung der Schifffahrtsanlage des Tanklagers Korneuburg
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Ankern und Festmachen
Verbot des Loswerfens
Maßnahmen bei Eisgang
Wache; Beaufsichtigung von Fahrzeugen und Schwimmkörpern
Stillliegen neben Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
Landeverbot
Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Dürnstein
Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Weißenkirchen
Beschränkung der Schifffahrt bei hohen Wasserständen
Regelung des Schiffsverkehrs in den Stauhaltungen
Schifffahrtsbeschränkungen bei Struden
Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-Auen
Bestimmungen für die Grenzstrecken der Donau
Vorschriften für die österreichisch-deutsche Grenzstrecke (Strom-km 2223,15 bis 2201,77)
Vorschriften für die österreichisch-slowakische Grenzstrecke (Strom-km 1880,26 bis 1872,70)
Kontrollen durch den öffentlichen Sicherheitsdienst und die Zollverwaltung
Regelung der Schifffahrt im Wiener Donaukanal
Vorschriften für die March
Verhalten im Hafengebiet
Auskunftspflicht
Beschränkungen für das Einlaufen in Häfen
Überbelegung des Hafens
An- und Abmelden
Betreten der Fahrzeuge
Benützungsbeschränkungen
Reinhaltung des Hafens
Verhalten bei Gefahr
Schleppen, Schieben und Verholen der Fahrzeuge
Liegeplätze
Festmachen
Beaufsichtigung der Fahrzeuge
Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
Loswerfen
Gebrauch der Propulsionsorgane
Landgang
Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
Sicherung von Leitungen
Andere Benützung der Hafengewässer
Verkehr im Hafen
Liegeordnung
Umschlag
Gefährdung durch Gegenstände beim Umschlag
Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Umschlag von Flüssigkeiten als Massengut
Ölhäfen
Schutz und Winterstand
Schifffahrtsaufsicht im Hafen
Anwendung des 1. Abschnittes auf Privathäfen
Schutz und Winterstand in Privathäfen
Ausnahmen von den Bestimmungen des 2. Teiles
Bezeichnung der Treppelwege
Benützung der Treppelwege
Anmerkung, Paragraph 50 Punkt 03, Kontrollen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Organstrafverfügungen
Außer-Kraft-Treten bisheriger Rechtsvorschriften
In-Kraft-Treten
Anlagen | ||
Anlage 1: | Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort liegt | |
Anlage 2: | Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen | |
Anlage 3: | Bezeichnung der Fahrzeuge | |
Anlage 4: | Farbe der Lichter der Fahrzeuge | |
Anlage 5: | Stärke und Tragweite der Lichter der Fahrzeuge | |
Anlage 6: | Schallzeichen | |
Anlage 7: | Schifffahrtszeichen | |
Anlage 8: | Bezeichnung von Wasserstraßen | |
Anhänge | ||
Anhang 1: | Verzeichnis der Gewässerteile, die nicht Wasserstraßen sind | |
Anhang 2: | Sonnenauf- und Untergänge | |
Anhang 3: | Außenstellen der Schifffahrtsaufsicht | |
Anhang 4: | Dienstabzeichen für Schifffahrtsaufsichtsorgane | |
Anhang 5: | Schleusenaufsichten | |
Anhang 6: | Dienstausweis für Bedienstete der Schleusenaufsicht | |
Anhang 7: | Dienstabzeichen für Bedienstete der Schleusenaufsicht | |
Anhang 8: | Dienstausweis für Hafenmeister | |
Anhang 9: | Dienstabzeichen für Hafenmeister | |
Anhang 10: | Symbole für hydrologische und meteorologische Angaben im Schiffstagebuch | |
Anhang 11: | Ölkontrollbuch | |
Anhang 12: | Schifferausweis | |
Anhang 13: | Abschnitte der Wasserstraße, auf denen das Einleiten von Wasser-Öl-Gemischen ausnahmslos verboten ist | |
Anhang 14: | Fahrterlaubnisschein für Sondertransporte | |
Anhang 15: | Prüfliste für das Bunkern von Treibstoff | |
Anhang 16: | Tiefgangsanzeiger | |
Anhang 17: | Bescheinigung über die Zuerkennung eines Vorrechtes bei der Schleusung | |