Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen (Schweiz, Liechtenstein)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2008,
01.05.2008
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2008,
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 6, Absatz eins, mit 1. Mai 2008 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung, die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Schweizerische Bundesrat haben, gestützt auf Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a) des Abkommens vom 2. September 19631 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt sowie das Protokoll2) vom 2. September 1963 betreffend die Anwendung des österreichisch-schweizerischen Abkommens samt Schlussprotokoll über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt auf das Fürstentum Liechtenstein,
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1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1965,.
2) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 11 aus 1965,.