Kurztitel

RID - orangefarbene Kennzeichnung von Wagen - Artikel 6 Absatz 12

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 37 aus 2008,

Inkrafttretensdatum

29.03.2008

Außerkrafttretensdatum

31.12.2008

Langtitel

(Übersetzung) Multilaterale Sondervereinbarung RID 4/2007 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG über die orangefarbene Kennzeichnung von Wagen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern

StF: BGBl. III Nr. 37/2008

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 5. März 2008 unterzeichnet.

Weiters haben nachstehende RID-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:

       RID-Vertragsparteien:          Datum der Unterzeichnung:

          Deutschland                     5. Dezember 2007

          Frankreich                      6. Februar 2008