Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Montenegro)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2002,
Vertrag - Montenegro
Paragraph 0
03.06.2006
12.10.2001
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2007, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 151/2002 (NR: GP XXI RV 831 AB 1016 S. 95. BR: AB 6608 S. 685.)
BGBl. III Nr. 124/2007
Deutsch, Englisch, Serbisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Mai 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. August 2002 in Kraft.
DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE BUNDESREGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN,
im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für gegenseitige Investitionen zu schaffen und aufrecht zu erhalten,
IN DER ERKENNTNIS, dass Förderung und Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
12.05.2020
20005570
NOR30006144