Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte (Serbien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 125 aus 2007,
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
(ÜBERSETZUNG)
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien über die Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte, die an der Übung „INVITEX PACEMAKER 2007“ teilnehmen
StF: BGBl. III Nr. 125/2007
Das Übereinkommen wird gemäß seinem Artikel 2, mit 29. Oktober 2007 vorläufig angewendet.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden als „die Parteien“ bezeichnet, sind wie folgt übereingekommen: