Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Frankreich)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2007,
Vertrag - Frankreich
Paragraph 0
01.11.2007
20.04.2007
49/06 Schubverkehr
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
StF: BGBl. III Nr. 117/2007
BGBl. III Nr. 152/2018
Deutsch, Französisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Mai bzw. 21. September 2007 (eingelangt am 27. September 2007) abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig am 1. November 2007 in Kraft.
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik,
im weiteren Vertragsparteien genannt,
vom Wunsch geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Vertragsparteien zur besseren Anwendung der Bestimmungen betreffend den Personenverkehr im Rahmen der zugestandenen Rechte und Garantien durch die in Kraft befindlichen Gesetze und Regelungen zu verstärken;
im Einklang mit internationalen Verträgen und Übereinkommen und im Bestreben die illegale Einwanderung zu bekämpfen;
vom Wunsch geleitet, das Abkommen 1) vom 30. November 1962 zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze zu ersetzen;
auf der Grundlage der Gegenseitigkeit;
haben folgendes vereinbart:
_________________
1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 337 aus 1962,.
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
e-rk2
05.10.2018
20005523
NOR30006090