Kurztitel

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Frankreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2007,

Typ

Vertrag - Frankreich

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2007

Unterzeichnungsdatum

20.04.2007

Index

49/06 Schubverkehr

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

StF: BGBl. III Nr. 117/2007

Änderung

BGBl. III Nr. 152/2018

Sprachen

Deutsch, Französisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Mai bzw. 21. September 2007 (eingelangt am 27. September 2007) abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig am 1. November 2007 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik,

im weiteren Vertragsparteien genannt,

vom Wunsch geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Vertragsparteien zur besseren Anwendung der Bestimmungen betreffend den Personenverkehr im Rahmen der zugestandenen Rechte und Garantien durch die in Kraft befindlichen Gesetze und Regelungen zu verstärken;

im Einklang mit internationalen Verträgen und Übereinkommen und im Bestreben die illegale Einwanderung zu bekämpfen;

vom Wunsch geleitet, das Abkommen 1) vom 30. November 1962 zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze zu ersetzen;

auf der Grundlage der Gegenseitigkeit;

haben folgendes vereinbart:

_________________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 337 aus 1962,.

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2018

Gesetzesnummer

20005523

Dokumentnummer

NOR30006090