Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 27/2007
Inkrafttretensdatum
01.11.2006
Beachte
Die Gültigkeitsdauer endet mit 28.7.2011.
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH VERTRETEN DURCH DEN BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN UND DEM MINISTERRAT VON BOSNIEN UND HERZEGOWINA VERTRETEN DURCH DAS MINISTERIUM FÜR FINANZ- UND SCHATZANGELEGENHEITEN ÜBER DIE FINANZIELLE KOOPERATION
StF: BGBl. III Nr. 27/2007
Änderung
BGBl. III Nr. 176/2008
BGBl. III Nr. 20/2011
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 30. März 2006 bzw. 12. Oktober 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2006 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, vertreten durch das Ministerium für Finanz- und Schatzangelegenheiten, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind,
- | in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern, | |||||||||
- | in dem Wunsch, die erfolgreiche Zusammenarbeit im Finanzbereich zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen, | |||||||||
- | in dem Wunsch, zu einem Wiederaufbau der Infrastruktur beizutragen, wie folgt übereingekommen: |