Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2007,
Vertrag – Nordmazedonien
Paragraph 0
01.03.2007
28.12.2006
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen
StF: BGBl. III Nr. 20/2007
Deutsch, Mazedonisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. Jänner bzw. 30. Jänner 2007 (eingelangt am 31. Jänner 2007) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. März 2007 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Mazedonien (im Weiteren: Vertragsparteien) haben, geleitet von dem Wunsch, die Einreise sowie den Aufenthalt ihrer Staatsangehörigen zu erleichtern, Folgendes vereinbart:
e-rk3
27.02.2019
20005256
NOR30005727