Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005 – Protokoll
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 185 aus 2006,
Vertrag - Multilateral
Paragraph 0
01.01.2007
59/04 EU - EWR
PROTOKOLL ÜBER DIE BEDINGUNGEN UND EINZELHEITEN DER AUFNAHME DER REPUBLIK BULGARIEN UND RUMÄNIENS IN DIE EUROPÄISCHE UNION
StF: BGBl. III Nr. 185/2006 (NR: GP XXII RV 1389 AB 1395 S. 145. BR: AB 7523 S. 734.)
(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag)
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN –
IN DER ERWÄGUNG, dass die Republik Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union werden;
IN DER ERWÄGUNG, dass nach Artikel I-58 des Vertrags über eine Verfassung für Europa die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme durch ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dem anstragstellenden Staat geregelt werden;
SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über eine Verfassung für Europa und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt sind:
Anmerkung, Protokoll ist als PDF dokumentiert.)
Beitrittsvertrag 2005
03.10.2017
20005194
NOR30005663