Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2006,
Vertrag - Algerien
Paragraph 0
01.12.2006
17.06.2003
39/03 Doppelbesteuerung
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 176/2006 (NR: GP XXII RV 1494 AB 1593 S. 160. BR: AB 7634 S. 737.)
Arabisch, Deutsch, Französisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, mit 1. Dezember 2006 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
e-rk
21.09.2017
20005149
NOR30005618