Abkommen über die Freizügigkeit EG - Schweiz - Protokoll
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 162 aus 2006,
01.04.2006
Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit1) im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union
StF: BGBl. III Nr. 162/2006
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Artikel 6, Absatz 2 und Absatz 6, der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 89 vom 28. März 2006 Seite 30, veröffentlicht.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Artikel 7, mit 1. April 2006 in Kraft getreten.
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 133 aus 2002,