Staatsgrenze Österreich – Italien (Grenzzeichen, Vermessung, Vermarkung)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 150 aus 2006,
Vertrag – Italien
Paragraph 0
01.09.2006
17.01.1994
19/02 Staatsgrenzen
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen
StF: BGBl. III Nr. 150/2006 (NR: GP XXI RV 671 AB 874 S. 83. BR: AB 6543 S. 683.)
Deutsch, Italienisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Juni 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt daher gemäß seinem Artikel 35, Absatz 2, mit 1. September 2006 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Italienische Republik sind, von dem Wunsche geleitet, die Grenze zwischen den beiden Staaten sichtbar zu erhalten und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen zu regeln, übereingekommen, zu diesem Zweck den vorliegenden Vertrag abzuschließen.
Dokumentalistische Gliederung:
Schlussprotokoll = Anlage 1
Notenwechsel = Anlage 2
e-rk3
20.05.2020
20005012
NOR30005473