Kurztitel

Gebührenverordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 369 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2010,

Inkrafttretensdatum

13.06.2006

Außerkrafttretensdatum

31.12.2010

Langtitel

Verordnung der Wiener Börse AG über die Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission

StF: BGBl. II Nr. 369/2006

Änderung

BGBl. II Nr. 363/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß Paragraph 31, Absatz 3, Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.

Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat mit Beschluss vom 9. Juni 2006 nach Anhörung der Übernahmekommission nachstehende Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission erlassen: