GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Kolumbien
BGBl.Nr. 126/1982
16.12.1981
Zweite und Dritte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt Kolumbiens zum GATT
(Übersetzung)
2. NIEDERSCHRIFT (PROCÈS-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT KOLUMBIENS
(Übersetzung)
3. NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT KOLUMBIENS
StF: BGBl. Nr. 126/1982 (NR: GP XV RV 765 AB 835 S. 88. BR: S. 414.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Dezember 1981 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt. Die beiden Niederschriften sind gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Die Vertragsparteien der Deklaration vom 23. Juli 1975 betreffend den vorläufigen Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als die Deklaration und das Allgemeine Abkommen bezeichnet)
sind gemäß Absatz 4 der Deklaration wie folgt übereingekommen:
Die Vertragsparteien der Deklaration vom 23. Juli 1975 `betreffend den vorläufigen Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als die Deklaration und das Allgemeine Abkommen bezeichnet)
sind gemäß Absatz 4 der Deklaration wie folgt übereingekommen: