GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien
BGBl.Nr. 207/1979
23.03.1979
(Übersetzung)
Elfte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
StF: BGBl. Nr. 207/1979 (NR: GP XIV RV 1077 AB 1167 S. 118. BR: AB 1971 S. 383.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 23. März 1979 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2, für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet),
IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration,
KOMMEN ÜBEREIN wie folgt: