Clearingübereinkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1936,
21.07.1936
(Übersetzung.)
Österreichisch-türkisches Clearingübereinkommen.
StF: BGBl. Nr. 305/1936 idF BGBl. Nr. 319/1936 (DFB)
Das vorstehende Übereinkommen ist im Sinne des Artikels 11 am 21. Juli 1936 in Kraft getreten.
Die österreichische Regierung und die Regierung der türkischen Republik sind übereingekommen, den Zahlungsverkehr zwischen Österreich und der Türkei gemäß den folgenden Bestimmungen zu regeln: