Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 210 aus 2005,
01.12.2005
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
StF: BGBl. III Nr. 210/2005 (NR: GP XXII RV 816 AB 877 S. 110. BR: AB 7295 S. 722.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 38, Absatz eins, am 15. September 2005 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß Artikel 38, Absatz eins, mit 1. Dezember 2005 in Kraft.
Die Republik Österreich
und
die Bundesrepublik Deutschland -
im Bestreben, durch partnerschaftliche Zusammenarbeit der internationalen Kriminalität sowie grenzüberschreitenden Gefahren wirksamer zu begegnen,
in Ergänzung
sind wie folgt übereingekommen: