Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 2005,
Vertrag - Äthiopien
Paragraph 0
01.11.2005
12.11.2004
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 206/2005 (NR: GP XXII RV 778 AB 793 S. 93. BR: AB 7214 S. 718.)
Die Mitteilungen gemäß Artikel 25, Absatz eins, des Abkommens wurden am 11. März bzw. 10. August 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 25, Absatz eins, mit 1. November 2005 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE DEMOKRATISCHE BUNDESREPUBLIK ÄTHIOPIEN, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für die Investitionen von Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
06.03.2025
20004403
NOR30004797