Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (Slowenien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 2005,
Vertrag - Slowenien
Paragraph 0
01.10.2005
04.10.2002
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE ERLEICHTERUNG VON AMBULANZ- SOWIE SUCH- UND RETTUNGSFLÜGEN
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 2005, (NR: GP römisch XXII RV 841 AB 908 S. 110. BR: AB 7279 S. 722.)
Deutsch, Slowenisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, Absatz eins, des Abkommens wurden am 5. Februar 2003 bzw. 26. Juli 2005 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2005 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und die Republik Slowenien, als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, in dem Wunsche, die Durchführung grenzüberschreitender Ambulanzflüge bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Kranken im Bewusstsein der besonderen Gegebenheiten solcher Flüge auch unter Einbeziehung von Außenlandeplätzen zu regeln, die Suche nach Verunglückten und Verletzten zu ermöglichen und deren Rettung und Heimkehr mit Luftfahrzeugen zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:
e-rk3
Ambulanzflug, Suchflug
08.01.2018
20004385
NOR30004779