Kurztitel

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2005,

Inkrafttretensdatum

07.08.2002

Außerkrafttretensdatum

30.06.2012

Langtitel

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999

StF: BGBl. III Nr. 151/2005 (NR: GP XXI RV 1038 AB 1153 S. 107. BR: 6669 AB 6684 S. 689.)

Änderung

BGBl. III Nr. 78/2007 (Verlängerung)

BGBl. III Nr. 125/2008 (Verlängerung)

BGBl. III Nr. 74/2009 (Verlängerung)

BGBl. III Nr. 122/2011 (Verlängerung)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist dieses Übereinkommen samt Anhängen dadurch kundzumachen, dass es in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache sowie in der Übersetzung ins Deutsche zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 7. August 2002 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich mit 7. August 2002 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:

Australien

Belgien

Dänemark

Deutschland

Europäische Gemeinschaft

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Japan

Kanada

Luxemburg

Niederlande (für das Königreich in Europa)

Norwegen

Schweden

Schweiz

Spanien

Vereinigte Staaten

Vereinigtes Königreich

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London vom 23. bis 24. Juni 2003 stattgefundenen 88. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 gemäß dessen Artikel römisch 25 , Abs. b bis 30. Juni 2005 verlängert.