Kurztitel

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 166 aus 2007,

Inkrafttretensdatum

09.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen, Schafen und Ziegen (Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2005)

[CELEX-Nr. 31992L0102]

StF: BGBl. II Nr. 210/2005

Änderung

idF:

BGBl. II Nr. 317/2005

BGBl. II Nr. 166/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 2 c, 7 und 8 des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177 aus 1909,, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003, und Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 151 aus 2004,, wird verordnet:

                          Inhaltsverzeichnis

                             1. Abschnitt

        Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Verweisungen

§  1    Anwendungsbereich

§  2    Begriffsbestimmungen und Verweisungen

                             2. Abschnitt

                    Veterinärinformationssystem (VIS)

§  3    Einrichtung des VIS

§  4    Anzeigepflicht für Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter

§  5    Jährliche VIS-Erhebungen

                             3. Abschnitt

               Kennzeichnung und Verbringung von Schweinen

§  6    ZSDB-Meldepflichten

§  7    Allgemeines zur Schweinekennzeichnung

§  8    Ersatz der Ohrmarke

§  9    Tätowierstempel

§ 10    Verbringung von Schweinen

§ 11    Einfuhr von Schweinen

                             4. Abschnitt

          Kennzeichnung und Verbringung von Schafen und Ziegen

§ 12    Allgemeines

§ 13    Kennzeichnung mit Ohrmarken und Stallmarken

§ 14    Tätowierung

§ 15    Elektronisches Kennzeichen

§ 16    Ersatz der Kennzeichnung

§ 17    Verbringung von Schafen und Ziegen und Begleitdokumente

§ 18    Einfuhr von Schafen und Ziegen

                             5. Abschnitt

                         Aufzeichnungspflichten

§ 19    Bestandsregister

§ 20    Aufzeichnungen

                             6. Abschnitt

        In-Verkehr-Bringen von Ohrmarken und behördliche Kontrolle

§ 21    Allgemeines zu amtlichen Ohrmarken

§ 22    Ohrmarken für Schweine

§ 23    Ersatzohrmarken für Schweine

§ 24    Importohrmarken für Schweine

§ 25    Ohrmarken für Schafe und Ziegen

§ 26    Ersatzkennzeichen für Schafe und Ziegen

§ 27    Stellen zum In-Verkehr-Bringen von Ohrmarken für Schweine

§ 28    Stellen zum In-Verkehr-Bringen von Ohrmarken und

        Transpondern für Schafe und Ziegen

§ 29    Behördliche Kontrollen

                             7. Abschnitt

                          Schlussbestimmungen

§ 30    Personenbezogene Bezeichnungen

§ 31    In-Kraft-Treten

§ 32    Außer-Kraft-Treten

§ 33    Übergangsbestimmungen

§ 34    Umsetzungshinweis

                                Anhang

Ohrmarken- und Tätowierstempelmuster zur Schweinekennzeichnung