Kurztitel

Jachtzulassungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 502 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 167 aus 2005,

Inkrafttretensdatum

11.06.2005

Außerkrafttretensdatum

09.06.2009

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Zulassung von Jachten zur Seeschiffahrt (Jachtzulassungsverordnung)

StF: BGBl. Nr. 502/1994

Änderung

idF:

BGBl. II Nr. 167/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 11 und 13 des Seeschiffahrtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1981,, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 452 und 692 aus 1992, wird verordnet:

                         Inhaltsverzeichnis

§  1.  Anwendungsbereich

§  2.  Begriffsbestimmungen

§  2a. Amtliches Kennzeichen

§  3.  Mindestlängen

§  4.  Vermessung

§  5.  Ausrüstung

§  6.  Pflichten der Eigentümer

§  7.  Sachverständige

§  8.  Kosten

§  9.  Übergangsbestimmungen

§ 10.  Außerkrafttreten früherer Vorschriften

                               Anlagen

Anlage 1: Meßbrief

Anlage 2: Vermessungsgroßen

Anlage 3: Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis

Anlage 4: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die Watt- oder Tagesfahrt (Fahrtbereich 1) zugelassen werden sollen

Anlage 5: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die Küstenfahrt (Fahrtbereich 2) zugelassen werden sollen

Anlage 6: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die

küstennahe Fahrt (Fahrtbereich 3) zugelassen werden sollen

Anlage 7: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die weltweite

Fahrt (Fahrtbereich 4) zugelassen werden sollen.