Kurztitel
Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 56/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2005,
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen
StF: BGBl. III Nr. 56/2005
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 5. Juli 2002 bzw. 30. März 2005 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 2 am 30. Mai 2005 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 5. Juli 2002 bzw. 30. März 2005 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, am 30. Mai 2005 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Polen, im weiteren „Vertragsparteien“ genannt,
ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,
in der Absicht, der illegalen Migration im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,
von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,
haben folgendes vereinbart: