Kurztitel

Weltgesundheitsorganisation – Satzung – 3. Abkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1949,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

07.04.1948

Unterzeichnungsdatum

22.07.1946

Index

89/03 Gesundheit

Langtitel

3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juni bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde.

StF: BGBl. Nr. 96/1949

Sprachen

Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag

Präambel/Promulgationsklausel

Die auf der Internationalen Gesundheitskonferenz, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen zum 19. Juni 1946 nach New York einberufen worden war, vertretenen Regierungen

sind übereingekommen, daß eine internationale Organisation unter dem Namen Welt-Gesundheitsorganisation errichtet wird,

haben sich auf eine Satzung für die Welt-Gesundheitsorganisation geeinigt,

haben beschlossen, daß bis zum Inkrafttreten der Satzung und der Errichtung der Welt-Gesundheitsorganisation eine Interims-Kommission, wie sie in der Satzung vorgesehen ist, errichtet werden soll und

sind daher übereingekommen wie folgt:

Schlagworte

Wirtschaftsrat

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2025

Gesetzesnummer

20003721

Dokumentnummer

NOR30004039