Weltgesundheitsorganisation – Satzung – 3. Abkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1949,
Vertrag - Multilateral
Paragraph 0
07.04.1948
22.07.1946
89/03 Gesundheit
3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juni bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde.
StF: BGBl. Nr. 96/1949
Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
Die auf der Internationalen Gesundheitskonferenz, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen zum 19. Juni 1946 nach New York einberufen worden war, vertretenen Regierungen
sind übereingekommen, daß eine internationale Organisation unter dem Namen Welt-Gesundheitsorganisation errichtet wird,
haben sich auf eine Satzung für die Welt-Gesundheitsorganisation geeinigt,
haben beschlossen, daß bis zum Inkrafttreten der Satzung und der Errichtung der Welt-Gesundheitsorganisation eine Interims-Kommission, wie sie in der Satzung vorgesehen ist, errichtet werden soll und
sind daher übereingekommen wie folgt:
Wirtschaftsrat
15.04.2025
20003721
NOR30004039