Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 188 aus 1956,
Vertrag - Multilateral
Paragraph 0
08.06.1956
18.05.1956
99/05 Eisenbahnen
(Übersetzung)
INTERNATIONALES ABKOMMEN ZUR ERLEICHTERUNG DES GRENZÜBERGANGES FÜR WAREN IM EISENBAHNVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 188/1956 (NR: GP VII RV 735 AB 748 S. 94. BR: S. 114.)
Englisch, Französisch
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
Die gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten, die in Genf unter der Ägide der Wirtschaftskommission für Europa zusammengetreten sind, haben,
um den Grenzübergang für Waren im Eisenbahnverkehr zu erleichtern, folgende Bestimmungen vereinbart:
08.07.2022
20003698
NOR30004016