Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 111 aus 2004,
01.08.2004
31.12.2007
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen
Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze
samt Anlagen
(NR: GP XXII RV 118 AB 360 S. 45. BR: AB 6975 S. 705.)
StF: BGBl. III Nr. 111/2004
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Mai 2004 ausgetauscht; der Vertrag ist gemäß seinem Artikel 8 Absatz 2 am 1. August 2004 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und die Tschechische Republik,
vom Wunsche geleitet, die Grenze zwischen den beiden Staaten auch in Hinkunft deutlich erkennbar zu erhalten und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen zu regeln, sind übereingekommen, zu diesem Zweck einen Vertrag zu schließen.
der Bundespräsident der Republik Österreich
Dr. Klas Daublebsky, außerordentlicher und bevollmächtigter
Botschafter
der Republik Österreich in der Tschechischen Republik,
der Präsident der Tschechischen Republik
Mag. Stanislav Gross,
Innenminister der Tschechischen Republik,
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: