Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Iran)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 81 aus 2004,
Vertrag - Iran
Paragraph 0
11.07.2004
11.03.2002
39/03 Doppelbesteuerung
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 81/2004 (NR: GP XXII RV 92 AB 147 S. 27. BR: AB 6858 S. 700.)
Deutsch, Englisch, Persisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. Mai 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 11. Juli 2004 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Islamischen Republik Iran, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
e-rk, DBA
28.09.2017
20003486
NOR30003793