Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Malta)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2004,

Typ

Vertrag - Malta

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2004

Außerkrafttretensdatum

28.02.2022

Unterzeichnungsdatum

29.05.2002

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2022, als beendet anzusehen.

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 38/2004 (NR: GP XXII RV 36 AB 141 S. 27. BR: AB 6852 S. 700.)

Änderung

BGBl. III Nr. 29/2022 (NR: GP XXVII RV 1036 AB 1060 S. 125. BR: AB 10762 S. 931.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Dezember 2003 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 27, Absatz eins, mit 1. März 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND MALTA, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsstandards und in dem Bemühen, die Ziele dieses Abkommens zu erreichen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2022

Gesetzesnummer

20003372

Dokumentnummer

NOR30003672