Abkommen zwischen Österreich und den Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2003,
Vertrag - Philippinen
Paragraph 0
01.12.2003
11.04.2002
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 128/2003 (NR: GP XXII RV 34 AB 140 S. 27. BR: AB 6851 S. 700.)
Deutsch, Englisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. September 2003 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Dezember 2003 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK DER PHILIPPINEN, im Folgenden die Vertragsparteien genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
22.06.2017
20003042
NOR30003312