Abkommen zwischen Österreich und der Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2003,
01.01.2004
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Großen Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2003, (NR: GP römisch XXII RV 37 AB 142 S. 27. BR: AB 6853 S. 700.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Oktober 2003 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 25, Absatz eins, mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Große Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: