Grenzabfertigung Wolfurt (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2003,
01.10.2003
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen in WOLFURT
StF: BGBl. III Nr. 102/2003
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, Absatz eins, am 1. Oktober 2003 in Kraft.
Gestützt auf das Abkommen vom 2. September 1963 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt und insbesondere auf dessen Artikel eins, Absatz 3, Litera a, wird Folgendes vereinbart: