Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)
Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1968,
25.09.1968
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM STAAT ISRAEL ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. Nr. 348/1968 (NR: GP XI RV 239 AB 379 S. 45. BR: S. 251.)
Nachdem das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über die Rechtshilfe in Strafsachen samt Schlussprotokoll, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 26. August 1968 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 15 Absatz 2 am 25. September 1968 in Kraft.
Die Republik Österreich und der Staat Israel sind in dem Wunsch, ihre wechselseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen zu regeln, wie folgt übereingekommen: