Kurztitel

Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel (Slowenien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2003,

Inkrafttretensdatum

01.06.2003

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr der Republik Slowenien über die Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel

StF: BGBl. III Nr. 59/2003

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5 Absatz 1 am 1. Juni 2003 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und das Ministerium für Verkehr der Republik Slowenien sind im Bestreben, die sichere Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel zu gewährleisten, wie folgt übereingekommen: