Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2003,
30.05.2000
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 27/2003
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11 Absatz 1 am 30. Mai 2000 in Kraft getreten.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen Republik (in der Folge kurz: Vertragsparteien) haben geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zu regeln, folgendes vereinbart: