Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 2002,
01.08.2002
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien betreffend polizeiliche Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 206/2002
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. August 2002 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien,
nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet,
getragen von dem Wunsch nach der Entwicklung und Festigung von freundschaftlichen Beziehungen und der gegenseitigen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten,
beunruhigt durch die Ausbreitung der organisierten Kriminalität und der illegalen Migration,
überzeugt von der wesentlichen Bedeutung der Zusammenarbeit bei der wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität,
geleitet vom Prinzip der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils und
nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Rechtsordnung der beiden Staaten
haben folgendes vereinbart: