Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 172 aus 2002,
03.11.1998
VEREINBARUNG zwischen den Regierungen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 172/2002
Die Mitteilungen gemäß Artikel 11, der Vereinbarung erfolgten am 27. Februar 1995 bzw. 3. November 1998; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 11, mit 3. November 1998 in Kraft getreten.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen: