Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2002,
Vertrag – Tschechische R
Paragraph 0
30.05.2000
30.05.2000
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
StF: BGBl. III Nr. 62/2002
Deutsch, Tschechisch
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen Republik, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
IM BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Zentraleuropäischen Konferenz vom 17. März 1993 in Wien, auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,
ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,
IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik sowie im Transit durch diese beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
Das Memorandum wurde als Anlage 4 dokumentiert.
e-rk3
Lärmausstoß
24.04.2019
20001996
NOR30002177