Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Ägypten)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 73 aus 2002,
29.04.2002
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 73/2002 (NR: GP XXI RV 596 AB 710 S. 75. BR: AB 6430 S. 679.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Notifikationen gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurden am 23. September 2001 bzw. 30. März 2002 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 29. April 2002 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten
IM FOLGENDEN „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: