Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2002,
Vertrag – Kroatien
Paragraph 0
01.12.1998
23.06.1994
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
StF: BGBl. III Nr. 63/2002
Deutsch, Kroatisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, der Vereinbarung wurden am 27. Februar 1995 bzw. 30. Oktober 1998 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 12, mit 1. Dezember 1998 in Kraft getreten.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
Im BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Zentraleuropäischen Konferenz vom 17. März 1993 in Wien, auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,
ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,
IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten, haben folgendes vereinbart:
e-rk3
26.04.2019
20001939
NOR30002109