Vereinbarung zwischen Österreich und Usbekistan über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2002,
Vertrag – Usbekistan
Paragraph 0
11.12.2001
11.12.2001
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Usbekischen Agentur für Straßentransport und Flußschiffahrt über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
StF: BGBl. III Nr. 38/2002
Deutsch, Englisch, Usbekisch
PRÄAMBEL
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und die Usbekische Agentur für Straßentransport und Flußschiffahrt, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere zwischen den beiden Staaten geeignet Rechnung zu tragen,
in dem Bestreben, den Güterverkehr zwischen den beiden Staaten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Umweltverhältnisse in der Republik Österreich und der Republik Usbekistan durch Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes der eingesetzten Beförderungsmittel zu gestalten,
in dem Bestreben, den kombinierten Güterverkehr breiter einzusetzen und eine verstärkte Verlagerung des Transportes bestimmter, insbesondere gefährlicher Güter von der Straße auf die Schiene zu begünstigen,
haben vereinbart:
e-rk3
26.02.2021
20001886
NOR30002047