Vereinbarung zwischen Österreich und Lettland über die Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 9 aus 2002,
Vertrag – Lettland
Paragraph 0
25.06.1998
26.05.1998
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Lettland über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
StF: BGBl. III Nr. 9/2002
Deutsch, Lettisch
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 12, mit 25. Juni 1998 in Kraft getreten.
PRÄAMBEL
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und der Minister für Verkehr der Republik Lettland, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
Im BEWUSSTSEIN der Empfehlungen und Beschlüsse der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT), auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,
ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,
IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten, haben folgendes vereinbart:
Dokumentalistische Gliederung:
Memorandum = Anlage 1
Technischer Fahrzeugbericht = Anlage 2
e-rk3
Lärmausstoß
20.05.2019
20001802
NOR30001955