Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Slowakei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 8 aus 2002,
Vertrag – Slowakei
Paragraph 0
01.05.2001
30.05.2000
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
StF: BGBl. III Nr. 8/2002
Deutsch, Slowakisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, der Vereinbarung wurden am 8. August 2000 bzw. 30. März 2001 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 12, mit 1. Mai 2001 in Kraft getreten.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Slowakischen Republik, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
IM BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT), auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,
ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,
IN DEM BESTREBEN, durch dieser Vereinbarung die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
Das Memorandum wurde als Anlage 3 dokumentiert.
e-rk3
Lärmausstoß
18.04.2019
20001799
NOR30001952