Abkommen zwischen Österreich und Belize über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2002,
01.02.2002
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Belize über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 2/2002 (NR: GP XXI RV 751 AB 822 S. 81. BR: AB 6465 S. 614.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. November 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz eins, mit 1. Februar 2002 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND BELIZE, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: