Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Oman)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 241 aus 2001,
01.12.2001
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Sultanats Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 241/2001 (NR: GP XXI RV 599 AB 709 S. 75. BR: AB 6429 S. 679.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 14. Mai 2001 bzw. 22. September 2001; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Dezember 2001 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Sultanats Oman
im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Ländern zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: