Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Indien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 231 aus 2001,

Typ

Vertrag – Indien

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

05.09.2001

Unterzeichnungsdatum

08.11.1999

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Indien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN

StF: BGBl. III Nr. 231/2001 (NR: GP XXI RV 279 AB 431 S. 55. BR: AB 6308 S. 672.)

Änderung

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)

BGBl. III Nr. 69/2021 (NR: GP XXV RV 1609 AB 1619 S. 179. BR: AB 9802 S. 868.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Hindi

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. August 2001 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 5. September 2001 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Indien,

von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen,

haben folgendes vereinbart:

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021

Gesetzesnummer

20001629

Dokumentnummer

NOR30001774