Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Indien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 231 aus 2001,
Vertrag – Indien
Paragraph 0
05.09.2001
08.11.1999
39/03 Doppelbesteuerung
Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Indien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN
StF: BGBl. III Nr. 231/2001 (NR: GP XXI RV 279 AB 431 S. 55. BR: AB 6308 S. 672.)
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)
BGBl. III Nr. 69/2021 (NR: GP XXV RV 1609 AB 1619 S. 179. BR: AB 9802 S. 868.)
Deutsch, Englisch, Hindi
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. August 2001 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 5. September 2001 in Kraft getreten.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Indien,
von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
e-rk3, DBA
17.05.2021
20001629
NOR30001774